Kann ich mein Tablet bei der Steuer absetzen?

Der Datentransfer sowie die Kommunikationsformen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Kaum jemand kommt jetzt umhin, moderne Elektronik zu nutzen, wenn er Briefe verschicken möchte, Informationen nachschlagen will oder das eigene Unternehmen bewerben will.

In diesem Zusammenhang sind auch die sogenannten Tablets gefragter denn je zuvor. Hierbei handelt es sich um kleine Rechner, mit denen im Internet gesurft und kommuniziert werden kann. Darüber hinaus biete das Tablet die Möglichkeit zur Datensicherung, sodass die Funktionalität als herausragend eingestuft werden kann.

Wie Unternehmen und Privatpersonen steuerlich profitieren

Tablets werden vielfach in Unternehmen eingesetzt, um Außendienstmitarbeitern die Arbeit zu erleichtern. Der Arbeitnehmer ist dadurch für Kollegen und Kunden stets erreichbar. Darüber hinaus sorgt das Tablett dafür, dass nicht bei jedem Außentermin Unmengen an Dokumenten mitgeführt werden müssen, da viele Informationen auf dem kleinen Rechner gespeichert werden können.

Doch auch für Privatpersonen ist die Anschaffung eines Tablets sinnvoll, sodass es nicht verwunderlich ist, dass der Absatz hier immer weiter steigt.

Unternehmen können mit dem Kauf eines Tablets das Betriebsergebnis positiv verändern

Doch auch im Hinblick auf Steuervergünstigungen stehen die Tablets den stationären Rechnern in nichts nach. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Tablets über das Ablagevermögen bzw. über den Posten geringwertige Wirtschaftsgüter abzuschreiben. Dies verändert das Betriebsergebnis, sodass der Bilanzgewinn positiver, die Steuerschuld negativer ausfällt.

Interessierte Leser können hier mehr zur Absetzbarkeit von Tablets erfahren. Wird das Tablet sowohl privat als auch betrieblich genutzt, so lässt sich auch in diesem Fall Steuern sparen. Bis vor Kurzem musste der Steuerzahler belegen, dass er das Tablet zu über 90 Prozent betrieblich nutzt, um von einem Steuervorteil profitieren zu können. Mittlerweile ist dies nicht mehr so, denn nun erlaubt der Fiskus ein Absetzen bereits bei einer 50-prozentigen Nutzung. Repräsentative Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 3 Monaten reichen aus, um den Steuervorteil nutzen zu können.

Doch auch dann, wenn nicht detailliert angegeben wird, wie häufig das Tablet betrieblich und privat genutzt wird, kann es zu einem Steuervorteil kommen. In diesem Fall erfolgt eine Schätzung, wobei die Finanzämter hier in der Regel von einer 50:50-Nutzung ausgehen – für viele Nutzer ein finanzieller Vorteil.

Aufgrund der vielen Einsatzmöglichkeiten hat der Verbraucher jedoch stets gute Chancen, das Tablet steuerlich absetzen zu können. Kommt es jedoch trotzdem zu einer Ablehnung vonseiten des Finanzamtes, so gibt es die Option, die eigenen Interessen bzw. die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten für das Tablet mittels Formvordruck geltend zu machen. Diesbezügliche Vordrucke finden sich im Netz und können von dort bequem und schnell heruntergeladen werden.